Forschungsprojekte
Die Forschungsprojekte der FRQ umfassen vor allem die Reichshofrat-Forschungen zur Erschließung historischer Reichshofratsakten, die Kelsen-Forschungen zu Leben und Werk Hans Kelsens, die Erforschung und Kommentierung des Vertrags von Saint-Germain, die Edition sämtlicher Quellen zur Entstehung des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) von 1920 sowie die Edition der Kabinettsratsprotokolle der Ersten Republik.
Johann August Corvinius: Ansicht des Reichskanzleitraktes der Wiener Hofburg, Kupferstich, 1733
Der Reichshofrat war ein Organ des Heiligen Römischen Reiches. Er bestand vom 16. Jahrhundert bis zum Reichsende 1806 und erfüllte vor allem drei Funktionen:
- Als Höchstgericht des Reichs war er für Klagen gegen Reichsunmittelbare und Appellationen gegen Urteile territorialer Gerichte, außerdem für Klagen wegen Landfriedensbruchs, verweigerter bzw. verzögerter Justiz und für Nichtigkeitsbeschwerden zuständig.
- Als kaiserliche Behörde bearbeitete der Reichshofrat in erster Linie Lehens- und Privilegienangelegenheiten. Darüber hinaus behandelte er die verschiedensten Ansuchen an das Reichsoberhaupt, beispielsweise wegen der Bestätigung von Testamenten und Verträgen, der Bestellung von Vormündern oder der Legitimation unehelich Geborener, außerdem Bitten Einzelner um Schutz und Hilfe.
- Als mit im Reichsrecht kundigen und erfahrenen Juristen besetztes kaiserliches Ratsgremium zog das Reichsoberhaupt den Reichshofrat oder einzelne seiner Mitglieder zur Begutachtung juristisch relevanter Fragen heran.
Der territoriale Wirkungsbereich des Reichshofrates erstreckte sich von Norddeutschland bis nach Italien, vom Elsaß bis nach Böhmen. Sein Sitz war stets am Hof des Kaisers und somit zumeist in der Hofburg in Wien. Das Haus-, Hof- und Staatsarchiv am Wiener Minoritenplatz beherbergt daher auch den größten Teil der Akten und des sonstigen Archivgutes, das der Reichshofrat hinterlassen hat. Es handelt sich um einen riesigen Bestand aus ca. 70.000-80.000 Verzeichniseinheiten, die aneinandergereiht ca. 1.300 Regalmeter einnehmen. Seit 2006 werden diese Akten in einem von der Union der deutschen Akademien finanzierten Langzeitprojekt ediert; die FRQ wirkt an diesem Projekt seit 2010 als Kooperationspartnerin mit.
Hans Kelsen in Genf, ca. 1935
Hans Kelsen (geb. Prag 11. 10. 1881, gest. Orinda/CA 19. 4. 1973) zählt zu den bedeutendsten Juristen des 20. Jahrhunderts. In Österreich ist er vor allem als "Architekt" der österreichischen Bundesverfassung bekannt; weltweit erfuhr das von ihm entwickelte rechtstheoretische Modell einer "Reinen Rechtslehre" Beachtung. Während zu seinem wissenschaftlichen Werk eine Fülle von Publikationen vorliegen, wurde sein Leben noch bis zu Beginn des 21. Jahrhunderts kaum wissenschaftlich untersucht.
2006 und 2011 bewilligte der österreichische Wissenschaftsfonds FWF zwei Projekte ("Biographische Untersuchungen zu Hans Kelsen in den Jahren 1881–1940" , P 19287; "Kelsens Leben in Amerika und die weltweite Verbreitung seiner Rechtslehre", P 23747). Aus diesen Projekten gingen zahlreiche Publikationen hervor, insbesondere die 1027 Seiten starke Biographie "Hans Kelsen. Biographie eines Rechtswissenschaftlers", die 2020 im Verlag Mohr Siebeck erschien (2. Auflage 2021). Eine Übersetzung dieses Buches ins Spanische erfolgte 2025, eine Übersetzung ins Englische wird voraussichtlich 2027 erscheinen.
Thomas Woodrow Wilson (Vierter von links) und Georges Clemenceau (Fünfter von links) bei den Pariser Vertragsverhandlungen.
Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges (1914–1918) wurden in Paris und seinen Vororten Versailles, St. Germain-en-Laye, Neuilly-sur-Seine, Trianon und Sèvres zwischen Juni 1919 und August 1920 insgesamt 21 internationale Verträge und Abkommen unterzeichnet, mit denen das Völkerrecht auf völlig neue Grundlagen gestellt wurde. Im Zentrum standen dabei die Friedensverträge mit den Verliererstaaten des Ersten Weltkrieges (Deutschland, Österreich-Ungarn, Bulgarien, Türkei); die Unterzeichnung des Vertrages mit Österreich erfolgte am 10. September 1919 in St. Germain-en-Laye.
Der Vertrag von St. Germain (VSG) besteht aus 381 Artikeln sowie mehreren Anhängen. Er regelt nicht nur Materien, wie sie typischerweise in einem Friedensvertrag vorkommen (Grenzziehung, Reparationsleistungen, Rüstungsbeschränkungen usw.), sondern trägt auch dem Umstand Rechnung, dass die Österreichisch-Ungarische Monarchie zerfallen war, was z.B. Regelungen über die Staatsbürgerschaft der ehemaligen Staatsbürger der k.u.k. Monarchie notwendig machte. Schließlich enthält der Vertrag auch Materien, die mit dem Krieg in keinem oder nur losen Zusammenhang stehen, wie etwa die Gründung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), vor allem aber die Satzung des Völkerbundes, einer internationalen Organisation, die als Vorläuferin der UNO gilt. Einzelne Teile des Vertrages, wie insbesondere die (im Wesentlichen bis heute aufrechten) Bestimmungen über die Grenzen Österreichs, standen stets im Interesse der Öffentlichkeit wie auch der Wissenschaft. Andere Teile dagegen wurden, trotz ihrer teilweise hohen praktischen Bedeutung, bislang nur ungenügend beachtet. Noch hundert Jahre nach Vertragsunterzeichnung fehlte eine gesamtheitliche, juristisch stringente Analyse des gesamten Vertrages.
Das gegenständliche Projekt nahm sich zum Ziel, dieses Defizit zu beheben und den gesamten VSG mit juristischen/rechtshistorischen Methoden zu untersuchen. Gegenstand des Projekts war also nicht die – bereits in vielerlei Hinsicht aufgearbeitete – Entstehungsgeschichte des Vertrages, als vielmehr seine rechtliche Bedeutung, die sich etwa in der Judikatur der österreichischen Gerichte, aber auch in der Tätigkeit besonderer Schiedsgerichte und sonstiger Organe, die auf Grund oder in Folge des VSG eingerichtet wurden, widerspiegelt. Besonderes Augenmerk sollte auf die noch heute geltenden und praktisch relevanten Bestimmungen (wie etwa die in Verfassungsrang stehenden Bestimmungen zugunsten religiöser und ethnischer Minderheiten) gelegt werden. Die Frage, ob eine Bestimmung überhaupt noch in Geltung steht, war sowohl aus völkerrechtlicher Perspektive als auch aus innerstaatlicher Perspektive zu beantworten.
Das Projekt wurde 2017–2021 unter dem Dach der Kommission für Rechtsgeschichte Österreichs der ÖAW, in Kooperation mit den Universitäten Graz (Anita Ziegerhofer), Linz (Herbert Kalb) und Wien (Thomas Olechowski) durchgeführt und vom Wissenschaftsfonds FWF unterstützt (Projekt P 29774). Im Zentrum stand der erste umfassende Kommentar zum Vertrag von Saint Germain, der durch ein 18köpfiges Team aus Jurist*innen, Historiker*innen und einem Geodäten erarbeitet wurde. Daneben entstand eine Reihe weiterer Publikationen und wurden Vorträge auf Fachtagungen gehalten; im September 2018 fand in der ÖAW eine internationale Tagung "Der Vertrag von Saint Germain im internationalen Kontext der europäischen Nachkriegsordnung" statt, deren Ergebnisse 2019 in einem Themenband der BRGÖ publiziert wurden.
Das österreichische Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG 1920) ist die älteste noch bestehende republikanische Verfassung Europas. Sie ist seit 1920 in Kraft (ausgenommen die Jahre 1934 bis 1945) und zeigt, trotz zahlreicher Änderungen, in ihrem Aufbau und in vielen Einzelbestimmungen immer noch die Handschrift von Hans Kelsen.
Das Projekt „Die Entstehung des Bundes‐Verfassungsgesetzes 1920“ hat zum Ziel, die Genese der Bundesverfassung auf der Grundlage der wichtigsten Quellen und Texte der Jahre 1919 und 1920, insbesondere der vielfältigen Vorentwürfe, Beratungsprotokolle, Gutachten und Denkschriften, nachzuzeichnen. Diese Materialien werden digitalisiert, transkribiert und sowohl textkritisch als auch rechtshistorisch kommentiert.
Das internationale und interdisziplinäre Projekt ist ein gemeinsames Vorhaben der FRQ, der Hans-Kelsen-Forschungsstelle an der Universität Freiburg im Breisgau und dem Austrian Center for Digital Humanities and Cultural Heritage der ÖAW. Es wird vom österreichischen Wissenschaftsfonds (FWF) sowie von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördert.
Auftaktveranstaltung vom 24. Jänner 2024 (PDF)
Bericht in der Tageszeitung "Die Presse" vom 10. Februar 2024
Das Kabinett Renner II (15. März - 17. Oktober 1919) kurz nach seiner Wahl durch die KNV; Karl Renner sitzend, Vierter von links; Unterstaatsekretär für Unterricht Otto Glöckel sitzend, Dritter von links. Quelle: "Das interessante Blatt" v. 27. März 1919, Seite 3
Die Staatsregierung der 1918 gegründeten Republik Deutschösterreich bestand aus Staatssekretären, die unter Leitung des Staatskanzlers zu Kabinettsratssitzungen zusammenkamen. Erst mit Inkrafttreten des Bundes-Verfassungsgesetzes 1920 traten Bundesminister an die Stelle der Staatssekretäre, während der Begriff "Staatssekretär" seit diesem Zeitpunkt dem Begriff des "Unterstaatsekretärs" aus der Zeit 1918-1920 entspricht. Die Protokolle der Kabinettsrats- und Ministerratssitzungen sind eine herausragende Quelle für die politische Geschichte, die Verfassungsgeschichte und viele andere Disziplinen. Hier werden die großen Leitlinien der Politik dargelegt; hier werden die Motivationen der handelnden Akteure – mal mehr, mal weniger deutlich – sichtbar. Dennoch liegen aus der Zeit der Ersten Republik (demokratische Zeit 1918-1933 und autoritäre Zeit 1933-1938) bislang erst ungefähr die Hälfte der Protokolle in Form einer wissenschaftlichen Edition gedruckt vor.
Im Sommer 2025 bewilligte der österreichische Wissenschaftsfonds FWF die finanzielle Förderung für die Edition der Kabinettsratsprotokolle im Zeitraum vom 3. Februar 1919 bis zum 25. Juni 1920 (FWF Projekt PAT1495024). In diesen scheinbar kurzen Zeitraum fallen u.a. die ersten Wahlen der Republik (bei denen erstmals auch Frauen wahlberechtigt waren), die Reform der provisorischen Verfassung, die Beschlussfassungen über das Habsburger- und das Adelsaufhebungsgesetz, eine Reihe von arbeits- und sozialrechtlichen Reformen, die Verhandlungen und der Abschluss des Vertrags von St. Germain sowie ein Großteil der Beratungen über das Bundes-Verfassungsgesetz 1920. Projektstart ist der 1. Jänner 2026.